Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir kümmern uns mit großer Sorgfalt um unsere Kunden und bedanken uns für Ihre Anweisungen. Wir freuen uns auf die (weitere) Zusammenarbeit mit Ihnen und darauf, Sie bei der effizienten Umsetzung Ihrer wirtschaftlichen und geschäftlichen Interessen zu unterstützen. Ihre weiteren Anweisungen betrachten wir als Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Bedingungen für alle Dienstleistungen, die Mitarbeiter von Billiet & Co für Kunden von Billiet & Co erbringen:

1. Annahme Ihrer Anweisungen

1.1

„BILLIET & CO“ ist der Handelsname von BILLIET-LEGAL BV, einer belgischen Anwaltskanzlei mit belgischer Unternehmensnummer 0705.814.362 und Firmensitz in Avenue Louise 146, 1050 Brüssel, Belgien.

1.2

Verweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „wir“, „uns“, ‚unser‘ und „die Kanzlei“ beziehen sich auf BILLIET & CO.

1.3

Unsere Mandatierung durch Sie richtet sich nach den Bedingungen unseres Auftragsschreibens und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind nicht verpflichtet, Arbeiten außerhalb des in unserem Auftragsschreiben festgelegten Umfangs auszuführen. Bei Widersprüchen zwischen unserem Auftragsschreiben und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unser Auftragsschreiben maßgebend.

2. Interessenkonflikte

2.1

Mit der Annahme Ihres Auftrags haben wir uns davon überzeugt, dass kein Interessenkonflikt besteht. In sehr seltenen Fällen kann ein Interessenkonflikt während der Bearbeitung einer Angelegenheit auftreten oder bekannt werden. Wenn wir glauben, dass ein potenzieller Konflikt auftreten könnte, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren. Unter solchen Umständen müssen wir uns unter Einhaltung unserer beruflichen Pflichten möglicherweise aus dem Fall zurückziehen.

2.2

Wenn wir gemeinsam mit einem oder mehreren Mandanten für Sie tätig sind, sind die Rechte und Pflichten der gemeinsamen Mandanten gesamtschuldnerisch.

2.3

Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten, von denen einige in derselben Branche oder demselben Sektor tätig sind. Einige der von uns vertretenen Mandanten können geschäftliche oder rechtliche Interessen haben oder entwickeln, die denen anderer Mandanten entgegenstehen. Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass dies uns nicht daran hindert, für aktuelle oder zukünftige Mandanten tätig zu werden, die in derselben Branche wie Sie tätig sind oder in Zukunft tätig werden könnten oder die geschäftliche oder rechtliche Interessen haben oder entwickeln könnten, die Ihren Interessen entgegenstehen. Sie erklären sich daher damit einverstanden, dass wir einen anderen Mandanten in allen Angelegenheiten vertreten dürfen, an denen Sie ein wirtschaftliches oder rechtliches Interesse haben. Dies berechtigt uns nicht, in tatsächlichen Interessenkonflikten tätig zu werden, und hat keinen Einfluss auf unsere beruflichen Verpflichtungen in Bezug auf zukünftige Aufträge von Ihnen oder anderen Mandanten.

3. Dritte

3.1

Wenn wir von einem Dritten als Vertreter des Rechtskunden beauftragt werden, garantiert der Vertreter, dass er befugt ist, uns zu diesen Bedingungen zu beauftragen und uns im Namen des Rechtskunden Anweisungen zu erteilen.

3.2

Wir sind Dritten gegenüber nicht zur Sorgfalt verpflichtet und übernehmen keine Haftung gegenüber Dritten. Wenn eine andere Person ausdrücklich das Recht beansprucht, sich auf unseren Rat zu verlassen, werden wir dies prüfen, behalten uns jedoch das Recht vor, eine solche Anfrage abzulehnen.

4. Elektronische Kommunikation

4.1

Wir können mit Ihnen und anderen per E-Mail kommunizieren. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Sie die damit verbundenen Risiken akzeptieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken des Abfangens oder des unbefugten Zugriffs auf solche Kommunikationen und die Risiken von Computerviren. Wir verschlüsseln, schützen mit Passwörtern oder signieren keine von uns versendeten E-Mails oder Dokumente, sofern nicht anders gewünscht.

4.2

Wir werden wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um die gängigsten Computerviren zu überprüfen.

5. Sorgfaltspflicht und Vertraulichkeit

5.1

Wir sind bestrebt, Ihnen einen hochwertigen, professionellen Service zu bieten, und halten alle Anforderungen unserer Berufsaufsichtsbehörden in Bezug auf die „Kundenbetreuung“ ein. Wir überprüfen regelmäßig den Fortschritt Ihrer Angelegenheit und die Qualität unserer Dienstleistungen für Sie und halten Sie bei Bedarf auf dem Laufenden. Darüber hinaus können wir von Zeit zu Zeit auf eigene Kosten eine unabhängige Bewertung unserer Leistung und der Qualität unserer Dienstleistungen für Sie als Teil unseres internen Risikomanagementprozesses vornehmen lassen. Wenn externe Berater, Unternehmen oder Organisationen Audits oder Qualitätskontrollen unserer Praxis durchführen, sind sie zur Vertraulichkeit in Bezug auf Ihre Unterlagen verpflichtet.

5.2

Unsere Sorgfaltspflicht Ihnen gegenüber in Bezug auf alle Angelegenheiten beginnt mit dem Erhalt Ihrer formellen Anweisung, Sie in dieser Angelegenheit rechtlich zu beraten. Wir übernehmen Ihnen gegenüber keinerlei Haftung für vorläufige Gespräche oder Erörterungen vor Erhalt Ihrer Anweisung, in Ihrem Namen tätig zu werden, es sei denn, wir haben dies im Rahmen dieser Gespräche oder Erörterungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

5.3

Wenn wir vertrauliche Informationen über Sie erhalten, sind wir Ihnen gegenüber zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet. Wenn wir jedoch von einem Dritten in Ihrem Namen beauftragt werden, gilt diese Geheimhaltungspflicht nicht für die Weitergabe an diesen Dritten, es sei denn, wir werden von Ihnen ausdrücklich anders beauftragt.

5.4

Wenn wir in einer Angelegenheit sowohl für den Kreditgeber als auch für den Käufer tätig sind, sind wir verpflichtet, dem Kreditgeber alle relevanten Fakten über den Kauf und etwaige Sicherheiten vollständig offenzulegen.

5.5

Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen gegenüber nicht verpflichtet sind, Ihnen vertrauliche Informationen, die wir derzeit über andere Mandanten oder im Rahmen anderer Mandate haben oder erhalten, offenzulegen oder zu Ihrem Vorteil zu verwenden.

5.6

Eine Pflicht zur Offenlegung von Dokumenten kann auch in Rechts- und/oder Schiedsverfahren entstehen, in denen wir Sie beraten, sofern zutreffend.

5.7

Wenn wir Dokumente und/oder Informationen besitzen, denen gegenüber wir Ihnen gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die für eine Angelegenheit relevant sein könnten, mit der wir von einem anderen Mandanten beauftragt sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diesen anderen Mandanten in dieser Angelegenheit ohne Ihre weitere Zustimmung vertreten dürfen. In einem solchen Fall werden wir die uns angemessen erscheinenden Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente und/oder Informationen zu gewährleisten.

5.8

Unsere Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Offenlegungen gegenüber unseren Versicherern gemäß den Bedingungen unserer Berufshaftpflichtversicherung.

5.9

Die Brüsseler Anwaltskammer verpflichtet uns berufsrechtlich und gesetzlich zur Vertraulichkeit in Bezug auf die Angelegenheiten unserer Mandanten. Diese Verpflichtung unterliegt jedoch in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Ausnahmen. Die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet die Mitglieder der Brüsseler Anwaltskammer in bestimmten Rechtsordnungen und unter bestimmten Umständen zur Offenlegung von Informationen. Sollte es während unserer Tätigkeit für Sie erforderlich werden, eine solche Offenlegung vorzunehmen, können wir Sie möglicherweise nicht darüber informieren, dass dies geschehen ist oder aus welchen Gründen dies geschehen ist. Wir verstoßen damit nicht gegen unseren Auftrag und haften nicht für Kosten, Ansprüche oder sonstige Verluste, die Ihnen aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus entstehen, unabhängig davon, ob eine Genehmigung zur Fortsetzung der Tätigkeit erteilt wird oder nicht.

5.10

Wir können bestimmte administrative oder unterstützende Dienstleistungen wie Übersetzung, Druck und Dokumentenerstellung auslagern. Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Vertraulichkeitsverpflichtungen Ihnen gegenüber nicht verletzt werden.

6. Dokumentation

6.1

Sie sind berechtigt, alle von uns im Rahmen unseres Mandats für Sie erstellten Dokumente zu verwenden und zu kopieren, jedoch nur in Verbindung mit dem Mandat, für das sie erstellt wurden. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von uns erstellten Dokumenten, die in irgendeiner Weise mit dem Umfang unserer Tätigkeit in Zusammenhang stehen, verbleiben bei uns. Wir sind berechtigt, das darin enthaltene geistige Eigentum zur Beratung anderer Mandanten zu verwenden, sofern wir damit nicht gegen unsere Geheimhaltungspflicht Ihnen gegenüber verstoßen.

6.2

Wir können Stellungnahmen und Dokumente von Counsel und anderen in unserem Computersystem speichern, um uns eine schnelle und effiziente Rechtsberatung zu ermöglichen. Wir sorgen für die Sicherheit des Systems, die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen sowie der stillschweigenden Verpflichtung zur Vertraulichkeit bei der Offenlegung von Dokumenten.

7. Zahlung unserer Gebühren und Auslagen

7.1

Als unser Kunde sind Sie für die Zahlung unserer Honorare verantwortlich. Sofern nicht anders angegeben, können wir Ihnen Zwischenrechnungen oder Zahlungsaufforderungen zusenden, die eine endgültige Abrechnung unserer Honorare für die in dem betreffenden Zeitraum erbrachten Leistungen darstellen. Diese Rechnungen sind keine endgültigen Abrechnungen in Bezug auf Auslagen, die wir für Sie getätigt haben. Weitere Rechnungen werden für die folgenden Zeiträume auf derselben Grundlage erstellt, und nach Abschluss der Arbeiten senden wir Ihnen eine Schlussrechnung zu. Wir können rechtliche Schritte gegen Zwischen- und Schlussrechnungen einleiten, die wir in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ordnungsgemäß zugestellt haben.

7.2

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt zahlbar. Wenn Sie Fragen zu einer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Philippe BILLIET.

7.3

Vertragsstrafe: Wir behalten uns das Recht vor, auf unbezahlte Rechnungen Zinsen in Höhe von 15 % p. a. mindestens jedoch 250 EUR zu berechnen und unser Mandat zu kündigen oder die Arbeit für Sie vorübergehend einzustellen, wenn eine Zahlungsaufforderung 30 Tage nach ihrer Übermittlung an Sie unbezahlt bleibt.

7.4

Verzugszinsen: Jeder Zahlungsverzug begründet automatisch Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a.

7.5

Sie müssen unsere Honorare und Auslagen ohne Abzug oder Aufrechnung und frei von jeglicher Einbehaltung oder Abzug im Hinblick auf Steuern oder Abgaben zahlen. Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, Steuern einzubehalten oder abzuziehen, ist der Betrag jeder Rechnung so zu erhöhen, dass wir nach Einbehaltung oder Abzug eine Nettosumme erhalten und behalten, die dem Betrag der Zahlungsaufforderung entspricht.

8. Auszahlungen und sonstige Gebühren

8.1

Wir berechnen Auslagen wie Reisekosten, Unterkunft, internationale Telefonate und Faxe, Videokonferenzen, Kuriere, Stempelgebühren, Gerichtsgebühren, Anmelde- oder Registrierungsgebühren, Recherchegebühren, CHAPS, internationale elektronische Zahlungen sowie externe Fotokopien und Druckkosten nach Aufwand. Die Mehrwertsteuer wird gegebenenfalls hinzugerechnet.

8.2

Interne Druckkosten (einschließlich Binden), Fotokopien und sonstige Verwaltungskosten werden zu den Sätzen berechnet, die von externen Anbietern in Rechnung gestellt werden.

8.3

In bestimmten Rechtsordnungen ist es in Streitfällen manchmal erforderlich, Anwaltshonorare und Auslagen zu tragen, die von einer Partei gegenüber der anderen geltend gemacht werden können, sowie Schätzungen für die Vorlage vor dem Gericht oder dem Schiedsgericht. In diesen Fällen werden wir Ihnen das Verfahren zu diesem Zeitpunkt erläutern und Sie bei der Berechnung der angemessenen Anwaltshonorare und Auslagen unterstützen.

8.4

Wenn wir in Ihrem Namen andere professionelle Berater oder Dienstleister wie Rechtsberater, ausländische Rechtsanwälte, Sachverständige, Gutachter, technische Berater und Übersetzer beauftragen, tun wir dies als Ihre Beauftragten. Sie sind für die direkte Bezahlung ihrer Honorare verantwortlich, sofern erforderlich, zusätzlich zu unseren eigenen, und Sie sind an deren Geschäftsbedingungen gebunden. Diese Honorare können der Mehrwertsteuer unterliegen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Honorare und Auslagen in der Fremdwährung in Rechnung zu stellen, in der sie angefallen sind.

9. Zahlungen auf Rechnung und Auslagen

9.1

Wir können Vorauszahlungen für unsere Gebühren und Auslagen verlangen. In solchen Fällen erwarten wir, dass uns die Mittel zur Verfügung gestellt werden, bevor wir Ihnen gegenüber Auslagen tätigen. Unter keinen Umständen sind wir verpflichtet, weitere Arbeiten zu verrichten oder Verbindlichkeiten für externe Gebühren oder Auslagen zu übernehmen oder diese vorab zu bezahlen, es sei denn, Sie haben uns zuvor die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.

9.2

Vorauszahlungen werden nur zur vollständigen oder teilweisen Begleichung der endgültigen Rechnung verwendet, wenn diese vorgelegt wird. Zwischenrechnungen sind nach Erhalt vollständig zu begleichen.

9.3

Alle in Ihrem Namen erhaltenen Gelder werden gemäß den Brüsseler Anwaltsregeln in ihrer jeweils gültigen Fassung und gegebenenfalls gemäß den lokalen Gesetzen auf einem Mandantenkonto verwahrt.

10. Haftung für die Kosten einer anderen Partei

10.1

In jedem Gerichts- oder Schiedsverfahren kann das Gericht oder das Schiedsgericht die andere Partei zur Zahlung eines Teils der Ihnen entstandenen Gebühren und Auslagen verurteilen. Sie bleiben jedoch gegenüber uns für die Zahlung unserer Gebühren verantwortlich.

10.2

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht Ihnen auferlegen, die Rechtskosten und Auslagen der anderen Partei ganz oder teilweise zu tragen, beispielsweise wenn Sie den Rechtsstreit ganz oder teilweise verlieren. Diese Kosten und Auslagen sind dann zusätzlich zu unseren Gebühren von Ihnen zu tragen.

11. Deckung unserer Kosten und jeglicher Haftung für Kosten Dritter durch Versicherung

11.1

In strittigen Angelegenheiten verfügen Sie möglicherweise bereits über eine Versicherung, die die Ihnen entstehenden Gebühren und Auslagen sowie Ihre Haftung für die Kosten Dritter abdeckt, oder Sie können eine solche Versicherung abschließen. Wir werden diese Möglichkeit mit Ihnen besprechen, wenn Sie dies wünschen.

12. Löschung/Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Dokumenten

12.1

Sie können Ihre Anweisungen an uns jederzeit schriftlich widerrufen.

12.2

Wir behalten uns das Recht vor, unter bestimmten Umständen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr für Sie tätig zu sein, z. B. wenn Sie keine Rechnung oder Zwischenrechnung bezahlen; wenn Sie einer Aufforderung zur Vorauszahlung nicht nachkommen; wenn Sie uns keine angemessenen Anweisungen zur Bearbeitung der Angelegenheit erteilen; wenn es zu einem schwerwiegenden Vertrauensbruch kommt, z. B. wenn Sie unsere Beratung nicht akzeptieren oder ablehnen; wenn eine zuständige Behörde uns anweist, nicht mehr für Sie tätig zu sein; oder wenn wir vermuten, dass Sie oder Dritte, die mit Ihnen oder dem betreffenden Mandat in Verbindung stehen, an Aktivitäten beteiligt sind, die nach den geltenden Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung oder Terrorismusfinanzierung verboten sind.

12.3

Wenn wir nicht mehr für Sie tätig sind:

  • übernehmen wir keine Haftung dafür;
  • werden wir unseren Namen als Ihre rechtlichen Vertreter aus den Gerichtsakten streichen lassen;
  • erhalten Sie eine Endabrechnung (einschließlich aller ausstehenden Honorare und Auslagen);
  • müssen Sie unsere bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen bezahlen.

12.4

Soweit gesetzlich zulässig, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Unterlagen und Dokumente zurückzubehalten, solange noch offene Forderungen bestehen.

12.5

Sie erteilen uns die Erlaubnis, die Unterlagen und unsere Akte 5 Jahre nach Abschluss der Arbeit oder dem Zeitpunkt, zu dem wir nicht mehr für Sie tätig sind, zu vernichten, es sei denn, wir haben schriftlich einen längeren Zeitraum vereinbart.

12.6

Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Dokumente, die Sie für steuerliche oder andere Zwecke aufbewahren müssen, bei uns abzuholen.

13. Datenschutz und Datenschutzerklärung

13.1

Alle personenbezogenen Daten unserer Mandanten und anderer Personen, mit denen wir beruflich zu tun haben, werden von uns gemäß Ihren Anweisungen, den geltenden Datenschutzgesetzen und den Vorschriften der für uns zuständigen Aufsichtsbehörden sowie unserer Geheimhaltungspflicht gespeichert und verarbeitet.

13.2

Wir verwenden die von Ihnen bereitgestellten Daten in erster Linie für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Sie und für damit verbundene Zwecke, einschließlich der Aktualisierung und Verbesserung von Kundendaten, Analysen zur Unterstützung unserer Kanzleiarbeit, gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen und der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften sowie für Marketingzwecke. Im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie kann es erforderlich sein, dass wir Informationen an Dritte, wie z. B. Sachverständige und andere professionelle Berater, weitergeben.

13.3

Soweit die Offenlegung von Informationen gesetzlich vorgeschrieben ist, werden wir nur die erforderlichen Informationen offenlegen.

13.4

Sofern nicht anders vereinbart, können wir Dritten gegenüber offenlegen, dass Sie Kunde sind oder waren. Wir können dann auch Dritten gegenüber offenlegen, dass wir in einer Angelegenheit für Sie tätig sind oder waren.

13.5

Einzelpersonen haben gemäß den Datenschutzgesetzen das Recht, auf schriftliche Anfrage Zugang zu allen personenbezogenen Daten zu erhalten, die wir über sie gespeichert haben.

13.6

Wir können Ihnen von Zeit zu Zeit Informationen zusenden, die unserer Meinung nach für Sie von Interesse sein könnten. Wenn Sie diese Informationen nicht erhalten möchten, Ihre personenbezogenen Daten aktualisieren oder Auskunft darüber erhalten möchten oder sonstige Fragen oder Wünsche zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

14. Ausschluss von indirekten oder Folgeschäden und von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen

14.1

Wir haften Ihnen gegenüber nicht für indirekte oder Folgeschäden. Das heißt, wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die durch eine Pflichtverletzung oder Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden, mit Ausnahme von Verlusten, die direkt durch diese Verletzung verursacht wurden.

14.2

Wir haften Ihnen gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung unserer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikationsausfälle, Stromausfälle, Terrorismus und Computerausfälle.

15. Haftungsbeschränkung

15.1

Die Gesamthaftung von BILLIET & CO Ihnen gegenüber für alle Ansprüche oder Verluste, die durch einen oder mehrere Mitglieder von BILLIET & CO aufgrund eines oder mehrerer Verstöße gegen einen oder mehrere Verträge oder aufgrund einer fahrlässigen Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang damit entstehen, übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag, für den wir versichert sind. Wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Vorschriften der Brüsseler Anwaltskammer. Diese Beschränkung schließt unsere Haftung für Betrug oder Haftungen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, nicht aus oder beschränkt diese nicht.

15.2

Wenn wir es für notwendig erachten, einen professionellen Berater oder einen anderen Dienstleister wie oben beschrieben zu beauftragen, werden wir Sie in der Regel vor der Beauftragung konsultieren. Wir werden bei der Auswahl und Beauftragung dieser Personen mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, übernehmen jedoch keine Haftung für die Beratung oder Dienstleistungen, die von einem solchen professionellen Berater oder Dienstleister in Ihrem Namen erbracht werden.

15.3

Wenn wir Ihnen gegenüber gemeinsam mit einem anderen Berater oder Dritten für einen Ihnen entstandenen Schaden haften, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber auf den Teil Ihres Schadens beschränkt, der von uns verursacht wurde und für den wir verantwortlich sind, und wird nicht durch die Zahlungsunfähigkeit oder Haftungsbeschränkung dieses anderen Beraters oder Dritten erhöht, wobei unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber in jedem Fall auf die in Ziffer 15.1 festgelegte Höhe beschränkt ist.

15.4

Sie werden keine Ansprüche geltend machen gegen:

  • unsere Mitglieder, Partner oder Mitarbeiter oder die von BILLIET & CO persönlich
  • Dienstleistungsunternehmen oder deren Mitarbeiter, die im Besitz oder unter der Leitung eines Mitglieds von BILLIET & CO stehen, wobei jedes dieser Unternehmen Anspruch auf die Vorteile dieser Klausel 15.4 hat.

15.5

Diese Klausel 15 gilt nur insoweit, als sie nicht durch das Recht der betreffenden Gerichtsbarkeit oder durch die Vorschriften einer für uns zuständigen Regulierungsbehörde verboten ist.

15.6

Diese Klausel bleibt auch nach Beendigung unseres Mandatsverhältnisses in Kraft.

16. Kennen Sie Ihre Kunden und bekämpfen Sie Geldwäsche

16.1

Je nach Art der Dienstleistungen, die der Rechtsanwalt für Sie erbringen soll, kann er verpflichtet sein, die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Vorschriften der Anwaltskammer strikt einzuhalten. In diesem Fall ist der Rechtsanwalt vor allem zu einer Identifizierung und Überwachung seines Mandanten verpflichtet.

16.2

In diesem Zusammenhang ist der Rechtsanwalt verpflichtet, Informationen über die Identität, die Merkmale des Mandanten sowie den Zweck und die Art der Transaktion für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Zu diesem Zweck kann der Rechtsanwalt Überprüfungen anhand externer elektronischer Datenbanken vornehmen.

16.3

Der Mandant ist sich der umfangreichen Identifizierungspflichten bewusst, die ihm durch die geltenden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche auferlegt werden, und akzeptiert, dass die entsprechenden Kosten und Gebühren entsprechend in Rechnung gestellt werden.

16.4

Dieses Verfahren erfordert die Mitwirkung des Mandanten und verpflichtet Mandanten, die in Form einer juristischen Person oder einer anderen rechtlichen Struktur tätig sind, den Rechtsanwalt über den wirtschaftlich Berechtigten dieser Struktur zu informieren. Der Mandant verpflichtet sich, den Rechtsanwalt über jede Änderung zu informieren, die seinen Status beeinflussen könnte.

16.5

Der Mandant verpflichtet sich, die vom Rechtsanwalt angeforderten Informationen auf erstes Anfordern zu übermitteln. Verweigert der Mandant die Übermittlung der Informationen nach Aufforderung, kann der Rechtsanwalt das Geschäftsverhältnis nicht aufnehmen und muss, sofern er bereits vorläufig tätig geworden ist, seine weitere Tätigkeit beenden.

16.6

Darüber hinaus ist der Rechtsanwalt aufgrund der Geldwäschegesetzgebung unter bestimmten Umständen verpflichtet, mögliche Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, an denen der Mandant beteiligt sein soll, dem Präsidenten seiner Anwaltskammer zu melden. Der Rechtsanwalt haftet gegenüber dem Mandanten nicht für die Folgen einer in gutem Glauben erfolgten Meldung.

17. Verbot der direkten oder indirekten Abwerbung / Ansprache von Mitgliedern unserer Kanzlei

17.1

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde keine Aktivitäten unternimmt, die darauf abzielen, Mitarbeiter unserer Kanzlei oder unserer Partner, die wir für die Erbringung unserer Dienstleistungen für den Kunden einsetzen, direkt einzustellen oder für sich zu gewinnen. Der Kunde versichert ferner, dass keiner seiner Handelspartner oder verbundenen juristischen Personen dies versuchen wird, und er hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um dies zu verhindern und davon abzuhalten.

17.2

Jeder Verstoß gegen diese wesentliche Verpflichtung während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder innerhalb von drei Jahren nach deren Beendigung führt automatisch zu einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 80.000 EUR, die vom Kunden an BILLIET & CO zu zahlen ist.

18. Abtretung und Rechte Dritter

18.1

Wir sind berechtigt, unsere Vereinbarung mit Ihnen an jede Personengesellschaft oder juristische Person zu übertragen, die das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Geschäft von BILLIET & CO übernimmt, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch einen solchen Rechtsnachfolger anstelle unserer Erfüllung zu akzeptieren. Vorbehaltlich dessen darf keine der Parteien diese Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei an Dritte übertragen oder abtreten.

18.2

Personen, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung sind, sind nicht berechtigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen oder sich auf sie zu berufen. Die Zustimmung einer Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, ist nicht erforderlich, um diese Vereinbarung jederzeit aufzuheben, auszusetzen, zu ändern oder zu beenden.

18.3

Sie erkennen an, dass BILLIET & CO der einzige Rechtsdienstleister ist, der Ihnen gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung aller derzeit für Sie erbrachten Dienstleistungen verantwortlich ist, und dass BILLIET & CO alle Verpflichtungen und Haftungen übernommen hat, die zuvor von einem anderen Unternehmen oder Partner oder Mitglied desselben, das Ihr vorheriger Vertragspartner war, Ihnen gegenüber übernommen wurden, unter vollständigem Ausschluss der Haftung dieses früheren Unternehmens oder Partners oder Mitglieds.

19. Beschwerden

19.1

Wenn Sie Beschwerden über die Beratung oder Dienstleistung von BILLIET & CO oder unsere Zahlungsaufforderung/Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an den in unserem Auftragsschreiben genannten Partner, der dafür sorgt, dass unser Beschwerdeverfahren eingehalten wird, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

19.2

Alle ungelösten Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Berufsethik oder die Anwaltshonorare können dem Dekan der Brüsseler Anwaltskammer vorgelegt werden, bei der der/die mit der Angelegenheit befasste(n) Rechtsanwalt(e) zugelassen ist/sind.

20. Recht und Gerichtsbarkeit

20.1

Unsere Vereinbarungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht und sind entsprechend auszulegen. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Vereinbarungen sind ausschließlich die Brüsseler Gerichte zuständig. Sie verzichten auf die Geltendmachung von Einreden der Unzuständigkeit (z. B. aufgrund diplomatischer Immunität) im Falle eines Rechtsstreits.